Kfz.-Schutzbriefe
Wer ist versichert?
– Neben dem Versicherungsnehmer alle berechtigten Insassen und Fahrer

 
Für welche Fahrzeuge gilt der Schutzbrief?
– PKW (WKZ 112)
– Motorräder (WKZ 003)
– Wohnmobile (WKZ 127)

 
Geltungsbereich
– Europa (analog der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung)

 
Beitragskosten von Schutzbriefen, inklusive Versicherungssteuer
– jährlich 17,00 DM
– halbjährlich 8,70 DM
– vierteljährlich 4,50 DM
– monatlich 1,50 DM
sowie ein Festpreis, unabhängig von der Schadenfreiheitsklasse oder sonstigen Rabatten oder Zuschlägen.

Dieser Schutzbrief gilt in Ergänzung zu einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung.

 
Was beinhaltet dieser Schutzbrief?
– Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort
bis zu 200 DM
– Abschleppen
bis zu 300 DM
– Bergen
in unbegrenzter Höhe
– Weiter- und Rückfahrt nach Fahrzeugausfall
Bahnfahrt
– Mietwagen bei Fahrzeugausfall
bis zu 700 DM
– Ersatzteilversand
Versandkostenübernahme
– Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
max. bis zu ihrem Wohnsitz
– Fahrzeugunterstellung bei Fahrzeugausfall
– Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Kostenübernahme der Verfahrensgebühren
– Ersatzfahrer bei Ausfall des Fahrers
Vermittlung und Kostenübernahme eines Fahrers
– Ersatz von Reisedokumenten
Hilfe bei Ersatzbeschaffung und Kostenübernahme
– Verlust von Zahlungsmitteln
Darlehensmöglichkeit bis zu 3000 DM
– Information über ärztliche Versorgung im Ausland
und Herstellung einer Verbindung zu Ihrem Hausarzt
– Arzneimittelversand von nicht erhältlichen Arzneimitteln in Abstimmung mit Hausarzt, Versandkostenübernahme
– Krankenbesuchskosten nahestehender Personen
bis zu 1.000 DM (über 2 Wochen im Krankenhaus)
– Krankenrücktransport
Kostenübernahme in unbegrenzter Höhe
– Rückholung von Kindern bis 16 Jahre
Kostenerstattung für eine Begleitperson
– Kostenerstattungen bei Reiseabbruch
bis zu 5000 DM für die Mehrkosten der Rückreise
– Reiserückrufservice
Vermittlung der Ausstrahlung eines Reiserückrufs
– Hilfeleistung in besonderen Notfällen
im Ausland bis zu 500 DM

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