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Versicherungsschutz besteht nur für Berufsunfälle
am Arbeitsplatz
auf den direkten Wegen von und zur Arbeit
auf Dienstreisen
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Leistungen richten sich nach dem Einkommen und sind nach oben begrenzt |
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Leistungen werden erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 % gezahlt |
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etwaige Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden mit den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verrechnet. |
Kinder, Schüler und junge Leute sind besonders unfallgefährdet. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt jedoch nur
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in Kindergärten, Schulen und Ausbildungsstätten und |
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auf den Wegen dorthin und zurück. |
Den weitaus größten Teil unseres Lebens verbringen wir ohne gesetzlichen Unfallversicherungsschutz: nämlich unsere Freizeit.
Daher ist zur Absicherung der vorhandenen Risiken in diesem Bereich eine private Vorsorge unumgänglich.
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