Unfallversicherungen
Es gibt die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur eine Grundversorgung mit erheblichen Einschränkungen:
– Versicherungsschutz besteht nur für Berufsunfälle
–  am Arbeitsplatz
–  auf den direkten Wegen von und zur Arbeit
–  auf Dienstreisen
– Leistungen richten sich nach dem Einkommen und sind nach oben begrenzt
– Leistungen werden erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 % gezahlt
– etwaige Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden mit den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verrechnet.
Kinder, Schüler und junge Leute sind besonders unfallgefährdet. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt jedoch nur
– in Kindergärten, Schulen und Ausbildungsstätten und
– auf den Wegen dorthin und zurück.


Den weitaus größten Teil unseres Lebens verbringen wir ohne gesetzlichen Unfallversicherungsschutz: nämlich unsere Freizeit.

Daher ist zur Absicherung der vorhandenen Risiken in diesem Bereich eine private Vorsorge unumgänglich.

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