Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen

BERECHNUNG+ANTRAG

Warum eine Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge?
Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit
der Schadensersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist,
der Schadensersatzpflichtige den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen muss. Dies könnte nämlich in zahlreichen Fällen zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen.
Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.
 
Wer ist versichert?
Der Versicherungsnehmer, das ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens,
der Halter, das ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und es für eigene Rechnung in Gebrauch hat, also meistens derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist,
der Eigentümer,
der Fahrer.
 
Welche Leistung bietet die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung?
Wenn Ihr Fahrzeug einen Schaden angerichtet hat und der Geschädigte deswegen Ansprüche geltend macht, dann kommt der Versicherer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Unberechtigte Ansprüche wehrt er auf seine Kosten ab. Die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage ersetzt der Versicherer nicht.

Der Versicherer zahlt bei einem Schadensereignis höchstens bis zu den in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummen; diese sollten ausreichend hoch bemessen sein. Wenn Sie z. B. für die Verletzung einer Person in Höhe von 1,2 Mio. DM Ersatz leisten müssten - ein in solcher Größenordnung durchaus möglicher Schaden - und nur die gesetzliche Mindestdeckungssumme für diesen Personenschaden in Höhe von 1 Mio. DM vereinbart wäre, müssten Sie 200.000 DM aus eigener Tasche bezahlen. Die meisten Autofahrer haben sich heute für höhere Deckungssummen entschieden.

 
Wie berechnet sich der Beitrag?
Jede Leistung hat ihren Preis. Der Preis für den Versicherungsschutz ist der von Ihnen zu zahlende Versicherungsbeitrag.

Die wichtigsten Merkmale für die Berechnung des Beitrags in der Haftpflichtversicherung sind:
Art und Verwendung des Fahrzeugs
Fahrzeugstärke
Wohnort des Versicherungsnehmers
Schadenfreiheit


Als Ergänzung zu dieser Versicherung gibt es die Kfz-Schutzbriefe.

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