Berufsunfähigkeitsversicherungen

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Berufsunfähigkeit (BU) ist es heutzutage fast ein Muss, auf eine finanziell ausreichende private Absicherung zurückgreifen zu können, die sinnvoll, zuverlässig und leistungsstark ist. Für die optimale Vorsorge dieses Risikos stehen die selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (BV), die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) und die dynamische Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZD) zur Verfügung.

Argumente für eine private Berufsunfähigkeits-Absicherung:
–  Die finanzielle Situation der Gesetzlichen Rentenversicherung mit der daraus resultierenden Leistungsschwäche und
–  die Häufigkeit von Zivilisationskrankheiten in der heutigen Zeit und die damit wachsende Zahl von Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsfällen
tragen dazu bei, dass sich die private BU-Versicherung bereits ein wichtiges Versicherungsprodukt etabliert hat und auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körper-verletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt die Fortdauer dieses Zustands ebenfalls als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit.
Das Profil der BU-Vorsorge
Drei Tarife: BU, BUZ und BUZD
Zur Absicherung der finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit stehen Ihnen drei konkurrenzfähige und bedarfsgerechte Tarife zur Auswahl:
–  Die flexible Berufsunfähigkeits-Police (BU)
–  Volle Befreiung von der Beitragszahlung und
–  Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
–  Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
–  volle Befreiung von der Beitragszahlung für Haupt- und Zusatzversicherungen (die weitere Beitragszahlung übernimmt Ihre Versicherung) und
–  Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente (soweit diese eingeschlossen wurde).
–  Die dynamische Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZD)
–  Volle Befreiung von der Beitragszahlung für die Kapitalversicherung und die Unfallzusatzversicherung (falls diese vereinbart ist).
Die weitere Beitragszahlung übernimmt Ihre Versicherung, wobei die Beiträge für die Hauptversicherung während der Berufsunfähigkeit jährlich um 7% erhöht werden. Im Gegensatz zur normalen BUZ steigen der Beitrag und damit die Versicherungsleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Diese Erhöhungen sind Teil der dynamischen Beitragsbefreiung und damit für den Kunden im Leistungsfall kostenfrei.
Erweiterte Berufsunfähigkeits-Leistungen

Die regulären Bedingungen der Tarife BU, BUZ und BUZD garantieren bereits eine sehr gute Absicherung. Besonders sicherheitsbewusste Kunden können in diese BU-Produkte zusätzlich noch weitere Leistungsverbesserungen gegen einen geringen Beitragszuschlag einschließen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verbesserungen:

–  die versicherte Person gilt bereits dann als berufsunfähig, wenn sie voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Die Leistungspflicht Ihrer Versicherung beginnt ab dem ersten Monat der Berufsunfähigkeit.
–  Die BU-Leistung wird unabhängig davon erbracht, ob die versicherte Person ärztliche Empfehlungen zur Besserung ihres Gesundheitszustandes auch wirklich befolgt (z.B. Operationen, Medikamenten-Einnahme usw.).


Bei Abschluss der erweiterten BU-Leistungen sind folgende Punkte zu beachten:

–  Die erweiterte Deckung kann nur als Paket abgeschlossen werden, d.h. immer nur alle drei Verbesserungen zusammen.
–  Für die erweiterten Leistungen wird generell ein Zuschlag von 10% des Beitrags erhoben. Dieser Beitrag ist nicht überschussberechtigt. Der Beitragszuschlag bezieht sich auf den Bruttobeitrag (ggf. inklusiv Berufszuschlag).
–  Da das subjektive Risiko bei der erweiterten Deckung besonders hoch ist, kann dieser zusätzliche Versicherungsschutz ausschließlich dann abgeschlossen werden, wenn kein medizinisches oder sportliches Risiko besteht. Bei einem Berufsrisiko (bis maximal. 50 % erhöht) ist die erweiterte Deckung dagegen möglich.
–  Der Zuschlag beträgt damit bei Normalrisiken 10%, bei beruflich erhöhten Risiken 15 % des normalen Tarifbeitrags.


Die erweiterte Deckung kann bei bestehenden Verträgen (mit erneuter Gesundheitsprüfung) auch nachträglich eingeschlossen werden.
BUZD  –  Die Vorteile:
–  bietet eine zunehmende Steigerung der Alter- und Hinterbliebenenvorsorge, die hilft, auch im Fall einer Berufsunfähigkeit die Zukunftsplanung aufrecht zu erhalten und die zusammen mit dem Lebensstandard wächst.
–  ergänzt in sinnvoller Weise die existierende Beitragsdynamik zur Hauptversicherung und
–  eignet sich optimal für eine noch umfassendere Vorsorge.
Die Versicherungs- und Leistungsdauer sind frei wählbar, damit Sie als Kunden sich diese Versicherung selbst gestalten können.

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