Bausparen
  • Das heißt nicht nur bauen; Bausparen heißt zunächst einmal: Eröffnen eines Kontos bei der Bausparkasse.
     
  • Es heißt auch kaufen und anbauen, modernisieren und Hypotheken ablösen oder ganz einfach sparen.
    Wer dann später doch nicht baut oder kauft oder modernisiert, hat bestimmt einen Angehörigen, der den Vertrag gut verwenden kann. Oder er erhält das Gesparte mit Zins und Zinseszins sowie allen staatlichen Zuschüssen.
     
  • Bausparen bedeutet nicht nur sparen für einen bestimmten Zweck, sondern es ist, wie andere Sparformen auch, ein Weg zur Vermögensbildung.
    Daher wächst das Guthaben nicht nur durch Zinsen, sondern erhöht sich noch durch die Wohnungsbauprämie und durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen.

     
  • Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 %.
     
  • Höhere Ansparungen sind jederzeit möglich, werden aber nicht prämienbegünstigt.
     
  • Der jährliche Mindestsparbetrag zur Gewährung der Wohnungsbauprämie beträgt 100,- pro Jahr bei der selben Bausparkasse.
     
  • Bausparer, die keine Wohnungsbauprämie beantragen oder mit ihrem Einkommen oberhalb der aktuell geltenden Einkommensgrenze liegen, können einen Teil der Bausparbeiträge im Rahmen der Höchstbeiträge für Versorgungsaufwendungen steuerlich geltend machen *).
     
  • Die Entscheidung, ob Wohnungsbauprämie oder Steuervergünstigung beantragt wird, kann der Bausparer für jedes Kalendarjahr neu treffen.
     
  • Guthaben zu Bausparkonten unterliegen gesetzlichen Bindungsfristen. Diese rechnen ab Vertragsbeginn.
     
  • Nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Bausparer über sein Guthaben frei verfügen, ohne prämien- oder steuerrechtliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

*)  Wir weisen darauf hin, dass wir gesetzlich nicht berechtigt sind, steuerliche Beratungsleistungen zu erbringen. Daher wenden Sie sich hinsichtlich der geltenden steuerlichen Freibeträge an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

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