Unfallversicherungen
Es gibt die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur eine Grundversorgung mit erheblichen Einschränkungen:
Versicherungsschutz besteht nur für Berufsunfälle
–  am Arbeitsplatz
–  auf den direkten Wegen von und zur Arbeit
–  auf Dienstreisen
Leistungen richten sich nach dem Einkommen und sind nach oben begrenzt
Leistungen werden erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 % gezahlt
etwaige Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden mit den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verrechnet.
Kinder, Schüler und junge Leute sind besonders unfallgefährdet. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt jedoch nur
in Kindergärten, Schulen und Ausbildungsstätten und
auf den Wegen dorthin und zurück.


Den weitaus größten Teil unseres Lebens verbringen wir ohne gesetzlichen Unfallversicherungsschutz: nämlich unsere Freizeit.

Daher ist zur Absicherung der vorhandenen Risiken in diesem Bereich eine private Vorsorge unumgänglich.

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